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Trennungsunterhalt

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Die richtige Berechnung des Wohnvorteils bei Nutzung der gemeinsamen Immobilie nach Trennung.

Die richtige Berechnung des Wohnvorteils bei Nutzung der gemeinsamen Immobilie nach Trennung.

Die richtige Berechnung des Wohnvorteils bei Nutzung der gemeinsamen Immobilie nach Trennung.

Die richtige Berechnung des Wohnvorteils: So sichern Sie sich nach der Trennung finanzielle Vorteile

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant von uns zahlte monatlich 450 € zu viel Unterhalt. Der Grund war eine fehlerhafte Berechnung des Wohnvorteils seiner Immobilie. Dieser Fehler hätte ihn über die Jahre mehr als 16.000 € kosten können.

Das Thema kurz und kompakt

Der Wohnvorteil ist der Geldwert des mietfreien Wohnens und wird bei der Unterhaltsberechnung wie Einkommen behandelt.

Im Trennungsjahr wird oft nur ein reduzierter, angemessener Wohnwert angesetzt, während später die volle Marktmiete zählt.

Laufende Zinszahlungen für einen Immobilienkredit können den Wohnvorteil mindern, Tilgungsraten jedoch nur bedingt.

Wenn ein Partner nach der Trennung in der gemeinsamen Immobilie bleibt, entsteht ein finanzieller Vorteil: das mietfreie Wohnen. Dieser sogenannte Wohnvorteil wird wie Einkommen behandelt und ist entscheidend für die Höhe des Trennungs- und Ehegattenunterhalts. Eine korrekte Berechnung ist daher unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie die Berechnung funktioniert, welche Fehler häufig gemacht werden und wie Sie Ihre Ansprüche sichern. Mit dem richtigen Wissen können Sie sicherstellen, dass der Wohnvorteil fair angesetzt wird – oft ein entscheidender Faktor für Ihre finanzielle Zukunft nach der Trennung.

Den Wohnvorteil definieren: Von ersparter Miete zu anrechenbarem Einkommen

Der Wohnvorteil ist der Geldbetrag, den Sie sparen, weil Sie mietfrei in Ihrer eigenen Immobilie leben. [3] Dieser Vorteil wird bei der Unterhaltsberechnung Ihrem Einkommen hinzugerechnet, was direkte Auswirkungen hat. [4] Wohnt zum Beispiel der unterhaltspflichtige Partner im Eigenheim, steigt seine Leistungsfähigkeit, was zu höheren Unterhaltszahlungen führen kann. Umgekehrt sinkt die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Partners, wenn dieser in der Immobilie verbleibt, was den Anspruch auf Trennungsunterhalt reduziert. [3] Entscheidend ist, dass dieser fiktive Mietwert fast immer das unterhaltsrelevante Einkommen verändert. Die Gerichte unterscheiden dabei zwei Phasen mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zu einer fairen Bewertung und verhindert, dass eine Partei unangemessen benachteiligt wird.

Phase 1: Den Wohnwert im Trennungsjahr fair und realistisch ansetzen

Im ersten Jahr nach der Trennung wird der Wohnvorteil oft niedriger angesetzt als die volle Marktmiete. [1] Man spricht hier vom „angemessenen“ oder „subjektiven“ Wohnwert. Der Bundesgerichtshof (BGH) argumentiert, dass dem verbleibenden Partner die Nutzung des oft zu großen Hauses quasi „aufgedrängt“ wird. [1] Es wird nicht erwartet, dass er sofort umzieht. Stattdessen wird der Wert angesetzt, den er für eine kleinere, seinen Verhältnissen entsprechende Wohnung zahlen würde. [5] Dieser reduzierte Ansatz schützt den im Haus verbliebenen Partner vor einer unrealistisch hohen Einkommensanrechnung. Die Faktoren für diesen Wert sind:

  • Die Lebensverhältnisse während der Ehe.

  • Das Einkommen des in der Immobilie verbleibenden Partners.

  • Die Mietkosten für eine angemessen große Wohnung am örtlichen Markt. [5]

  • Die Belastung durch die Trennungssituation.

Ein Anwalt für Trennungsfragen kann helfen, diesen Wert korrekt zu ermitteln und zu argumentieren. So wird sichergestellt, dass die Berechnung in dieser emotional belasteten Phase fair bleibt.

Phase 2: Den vollen Marktwert nach der Trennung als Maßstab nutzen

Nach dem Trennungsjahr, spätestens mit Zustellung des Scheidungsantrags, ändert sich die Berechnungsgrundlage. [4] Ab diesem Zeitpunkt gilt die Trennung als verfestigt, und eine Versöhnung wird nicht mehr erwartet. [4] Gerichte setzen dann in der Regel den „objektiven Marktwert“ als Wohnvorteil an. [4] Das ist die Kaltmiete, die für die Immobilie auf dem freien Markt erzielt werden könnte. Ein Beispiel: Betrug der angemessene Wohnwert im Trennungsjahr 900 €, die objektive Marktmiete aber 1.400 €, erhöht sich das anrechenbare Einkommen um 500 €. Diese Umstellung kann die Unterhaltsansprüche erheblich verändern und muss proaktiv berücksichtigt werden. Werden Sie zur Zahlung von Ehegattenunterhalt aufgefordert, kann diese Neubewertung Ihre monatliche Belastung spürbar senken. Die genaue Kenntnis des lokalen Mietspiegels ist hierfür unerlässlich.

Sonderfälle meistern: Wohnvorteil bei Kreditbelastung und Miteigentum

Die Berechnung wird komplexer, wenn noch ein Immobilienkredit läuft. Grundsätzlich können die vom im Haus lebenden Partner gezahlten Zinsen vom Wohnwert abgezogen werden. [2] Tilgungsleistungen werden unterschiedlich behandelt: Während der Trennungszeit sind sie oft vollständig abzugsfähig, nach der Scheidung meist nur noch als sekundäre Altersvorsorge bis zu einer bestimmten Höhe. [4] Ein häufiger Fehler ist, die Tilgungsraten nach der Scheidung weiterhin voll abzuziehen. Beachten Sie folgende Punkte:

  1. Alleineigentum: Gehört die Immobilie nur einem Partner, kann der andere unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen, falls kein Unterhalt gezahlt wird. [6]

  2. Miteigentum: Zahlen beide Partner den Kredit weiter, muss die Verrechnung genau geklärt werden, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

  3. Nebenkosten: Verbrauchsunabhängige Kosten (z.B. Grundsteuer) können den Wohnwert mindern, verbrauchsabhängige Kosten (Strom, Wasser) hingegen nicht. [5]

  4. Neuer Partner: Zieht ein neuer Partner in die Immobilie ein, wird in der Regel sofort der volle Marktwert angesetzt. [2]

Diese Details sind entscheidend für eine korrekte Vereinbarung zur Immobilie und die finanzielle Fairness.

Finanzielle Vorteile sichern: Strategien zur Gestaltung des Wohnvorteils

Sie sind der Berechnung des Wohnvorteils nicht passiv ausgeliefert. Mit der richtigen Strategie können Sie das Ergebnis aktiv mitgestalten. Eine professionelle Bewertung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Gutachter schafft eine solide Verhandlungsbasis. Dies verhindert, dass der Wert von einer Seite zu hoch oder zu niedrig angesetzt wird, was oft zu Streit führt. Eine Nutzungsvereinbarung kann bereits kurz nach der Trennung für klare Verhältnisse sorgen. Darin wird nicht nur die Höhe des Wohnvorteils, sondern auch die Übernahme von Kosten geregelt. Hier sind einige strategische Optionen:

  • Vermietung an Dritte: Statt Eigennutzung kann die Immobilie vermietet und der Erlös geteilt werden. Dies schafft klare Einkünfte und beendet die Debatte über den fiktiven Wohnwert.

  • Verkauf der Immobilie: Der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses können einen sauberen Schnitt ermöglichen. Der Erlös kann dann für den Zugewinnausgleich verwendet werden.

  • Auszahlung des Partners: Ein Partner übernimmt den Miteigentumsanteil des anderen und wird alleiniger Eigentümer. Dies erfordert eine Einigung über den Wert und oft eine neue Finanzierung.

Eine weitere Option, wenn keine Einigung möglich ist, ist die Teilungsversteigerung, die jedoch oft mit finanziellen Verlusten verbunden ist.

Rechtssicherheit schaffen: Warum anwaltliche Beratung entscheidend ist

Die korrekte Berechnung des Wohnvorteils ist eine komplexe Angelegenheit mit vielen juristischen Fallstricken. Fehler können über Jahre hinweg zu erheblichen finanziellen Verlusten von mehreren tausend Euro führen. [1] Ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt stellt sicher, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden – von der aktuellen BGH-Rechtsprechung bis zu den Besonderheiten Ihres Falles. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation. Anstatt pauschaler Antworten erhalten Sie eine Strategie, die Ihre finanzielle Zukunft sichert. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Konflikte zu vermeiden und eine faire, rechtsverbindliche Regelung zu treffen. So schützen Sie nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihre Nerven. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung und profitieren Sie von unserer Expertise im Familienrecht.


FAQ

Was passiert, wenn mein Ex-Partner mit einem neuen Partner in der Immobilie wohnt?

Zieht ein neuer Lebensgefährte in die Immobilie ein, wird der Wohnvorteil in der Regel sofort auf den vollen objektiven Marktwert (ortsübliche Miete) festgesetzt. Die Schonfrist des reduzierten Wohnwerts aus dem Trennungsjahr entfällt dann meist.



Muss ich auch für die Kinder einen Wohnvorteil anrechnen lassen?

Nein, für die im Haushalt lebenden Kinder wird kein eigener Wohnvorteil berechnet. Der Umstand, dass die Kinder mietfrei wohnen, ist bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt berücksichtigt.



Was ist, wenn die Immobilie noch gar nicht abbezahlt ist?

Die laufenden, vom Bewohner gezahlten Kreditzinsen können vom Mietwert abgezogen werden. Die Tilgung kann während der Trennungszeit ebenfalls abzugsfähig sein. Nach der Scheidung wird die Tilgung oft nur noch als zusätzliche Altersvorsorge bis zu einer gewissen Grenze anerkannt.



Kann ich meinen Ex-Partner zwingen, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen?

Während der Trennungszeit ist ein Auszug nur schwer durchsetzbar, da die Ehewohnung einem besonderen Schutz unterliegt. Ein Antrag auf Wohnungszuweisung ist nur bei unbilliger Härte möglich, z.B. bei häuslicher Gewalt. Nach der Scheidung muss eine endgültige Lösung wie Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen Partner gefunden werden.



Was ist eine Nutzungsvereinbarung und warum ist sie sinnvoll?

Eine Nutzungsvereinbarung ist eine schriftliche Abmachung zwischen den getrennten Partnern. Sie regelt, wer in der Immobilie bleibt, wie hoch der Wohnvorteil angesetzt wird und wer welche Kosten (Kredit, Nebenkosten) trägt. Sie schafft frühzeitig klare Verhältnisse und kann teure Gerichtsverfahren vermeiden.



Wie weise ich die Höhe der ortsüblichen Miete nach?

Die Höhe der ortsüblichen Miete können Sie durch den lokalen Mietspiegel, Vergleichsangebote von Immobilienportalen oder durch ein kurzes Gutachten eines Maklers oder Immobiliensachverständigen nachweisen. Ein fundierter Nachweis ist die beste Basis für eine Einigung.



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